Die Geschäftsstelle besteht nach § 11, (1) der Satzung der Studierendenschaft Satzung der Studierendenschaft der Bauhaus-Universität Weimar aus vier Studierenden, die vom StuKo gewählt werden. Die Amtszeit der Mitglieder der Geschäftsstelle beträgt jeweils ein Jahr. Nach § 11, (3) und (4) der Satzung der Studierendenschaft Satzung der Studierendenschaft der Bauhaus-Universität Weimar

Nach § 11, (3) und (4) der Satzung der Studierendenschaft Satzung der Studierendenschaft der Bauhaus-Universität Weimar hat die Geschäftsstelle die Aufgabe der Koordination und Betreuung der Referate und Initiativen des Stuko sowie die Verantwortung für die Organisation von Veranstaltungen für Initiativen zu tragen - insbesondere der Initiativensitzungen des StuKo und der Vorstellung der Initiativen im Rahmen der Erstsemester-Einführungswoche.

Die Geschäftsstelle ist verantwortlich für alle Initiativen des StuKo Studierendenkonvent (StuKo) und unterstützt diese bei der Gründung bis hin zur Erstellung ihres Haushaltsplans und der Rechenschaftslegung gegenüber der Studierendenschaft und dem Rechnungshof. Weiterhin übernimmt die Geschäftsstelle damit die Kommunikation zwischen Initiativen und dem StuKo und bereitet ebenfalls die jährlichen Initiativensitzungen Initiativensitzung vor und moderiert diese. Insbesondere werden vor den Initiativensitzungen die Initiativenanträge Initiativenantrag eingeholt, auf ihre Richtigkeit geprüft und ggf. die Initiativen bei der Erstellung ihres Antrags unterstützt. Die Geschäftsstelle ist Ansprechpartner für alle Initiativen des StuKo  Studierendenkonvent (StuKo).

Neben der Unterstützung von Initiativen betreut die Geschäftsstelle auch alle selbstadministrativen Referate der M18 Referate. Diese Referate haben bestimmte Aufgaben und arbeiten unabhängig. Die Geschäftsstelle sorgt für die Vernetzung der Referate untereinander und stellt sicher, dass ihre Aufgaben im Einklang mit den Zielen der M18 und den Interessen der Studierendenschaft durchgeführt werden.

Kontakt: geschaeftsstelle@m18.uni-weimar.de

Wahl dee Geschäftsstelle

[Wahl des Sprecher:innenRats](#Wahl des Sprecher:innenRats) Nach § 5, (2) der Geschäftsordnung der Studierendenschaft Geschäftsordnung des StuKo wählt der StuKo jeweils zwei Mitglieder der Geschäftsstelle pro Semester, um eine antizyklische Besetzung zu gewährleisten.

Nach § 11, (5) der Satzung der Studierendenschaft Satzung der Studierendenschaft der Bauhaus-Universität Weimar, kann der StuKo die gesamte Geschäftsstelle oder einzelne seiner Mitglieder mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des StuKo abwählen. Spätestens nach 14 Tagen muss die neue Geschäftsstelle bzw. ein/eine Nachfolger:in des abgewählten Mitglieds gewählt werden.

Repräsentation & Kommunikation

[Repräsentation der Studierendenschaft](#Repräsentation der Studierendenschaft) Die Geschäftsstelle vertritt den StuKo und dessen Interessen. Die Kommunikation mit den Initiativen des StuKo sowie den Referaten soll regelmäßig erfolgen, dafür können die verantwortlichen Personen bspw. in die Sitzungen der Geschäftsstelle eingeladen werden. Auch die Kommunikation mit der Studierendenschaft der Bauhaus-Universität Studierendenschaft soll regelmäßig erfolgen.

Zur Kommunikation mit der Geschäftsstelle wird der E-Mail-Verteiler geschaeftsstelle@m18.uni-weimar.de genutzt. Dieser Verteiler beinhaltet ausschließlich die Mitglieder der Geschäftsstelle sowie die Geschäftsführung des StuKo Geschäftsführung. Es muss gewährleistet sein, dass der Zugriff auf diesen E-Mail-Verteiler nach Wahlen oder bei Ausscheiden und Wechsel bestimmter Mitglieder aktualisiert wird, da über diesen Verteiler vertrauliche und datenschutzrechtlich relevante Informationen versendet werden (z.B. Anfragen von Studierenden, oder vorläufige Protokolle zur Gegenlesung).

Sitzungen

[Sitzungen der Geschäftsstelle](#Sitzungen der Geschäftsstelle) Neben den Sitzungen des StuKo Sitzungen trifft sich die Geschäftsstelle i.d.R. wöchentlich, um u.a. über aktuelle Themen zu diskutieren, Beschlüsse des StuKo umzusetzen, Antworten und Reaktionen auf Anfragen abzustimmen oder organisatorische Fragestellungen zu klären. Zu den StuKo Sitzungen sind die Mitglieder der Geschäftsstelle immer als ständiges Mitglied ohne Stimmrecht eingeladen. In die Sitzungen der Geschäftsstelle können Referent:innen Referate und Initiativmitglieder Initiativen regelmäßig eingeladen werden. Regelmäßige Treffen mit dem Sprecher:innenRat StuKo-Sprecher_innenRat sind ebenfalls erwünscht.

Einbeziehen des StuKo

Die Geschäftsstelle sollte dem StuKo und der Studierendenschaft so viel wie möglich von ihrer Arbeit berichten. Dies erhöht die Transparenz und demokratische Teilhabe der Studierendenschaft. Es empfiehlt sich, in jeder StuKo-Sitzung Sitzungen und ggf. in den Fachschaftsratssitzungen Sitzungen die in der Geschäftsstelle besprochenen, umgesetzten oder beschlossenen Themen vorzutragen und ggf. zu diskutieren.