StuKo-Sprecher_innenRat

Nach § 8, (1) der Satzung der Studierendenschaft Satzung der Studierendenschaft der Bauhaus-Universität Weimar wird der StuKo-Sprecher:innenRat durch vier Mitglieder des StuKo Studierendenkonvent (StuKo) gebildet. Aus jeder Fachschaft Fachschaftsräte sollte ein Mitglied im Sprecher:innenRat vertreten sein. Die Amtszeit des Sprecher:innenRats beträgt ein Jahr. Mindestens zwei Sprecher:innen vertreten die Studierendenschaft gemeinsam in politischen Angelegenheiten.

Nach § 8, (3) und (4) der Satzung der Studierendenschaft Satzung der Studierendenschaft der Bauhaus-Universität Weimar hat der Sprecher:innenRat das Recht, Sitzungen des StuKo einzuberufen sowie insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:

  • Koordinierung der (hochschul-)politischen Tätigkeiten des StuKo,

  • universitätsinterne Vertretung des StuKo,

  • Vorbereitung und Nachbereitung der Sitzungen des StuKo.

Wahl des Sprecher_innenRats

[Wahl des Sprecher:innenRats](#Wahl des Sprecher:innenRats) Nach § 8, (1) der Satzung der Studierendenschaft Satzung der Studierendenschaft der Bauhaus-Universität Weimar wählt der StuKo die Mitglieder des StuKo-Sprecher:inennRats zu Beginn der Legislatur (i.d.R. in der konstituierenden Sitzung). Es kann mehr als vier Kandidat:innen geben, pro Fachschaft soll eine Person im Sprecher:innenRat vertreten sein.

Nach § 8, (5) der Satzung der Studierendenschaft Satzung der Studierendenschaft der Bauhaus-Universität Weimar, kann der StuKo den gesamten Sprecher:innenRat oder einzelne seiner Mitglieder mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des StuKo abwählen. Spätestens nach 14 Tagen muss der neue Sprecher:innenRat bzw. Nachfolger der abgewählten Mitglieder gewählt werden.

Repräsentation & Kommunikation

[Repräsentation der Studierendenschaft](#Repräsentation der Studierendenschaft) Der StuKo-Sprecher:innenRat vertritt den StuKo und dessen Interessen gegenüber universitätsinternen sowie -externen Akteuren. Die Kommunikation mit ebensolchen Akteuren wird gepflegt und soll regelmäßig erfolgen. Diese Akteure sind u.a. die Studierendenschaft der Bauhaus-Universität Studierendenschaft, das Präsidium der Bauhaus-Universität Präsidium und die Innenrevision Haushaltsprüfung durch Innenrevision, das Studierendenwerk Thüringen Studierendenwerk Thüringen, das Dezernat Studium und Lehre Dezernate, die Universitätskommunikation, die Stadt Weimar und deren Oberbürgermeister:innen, der StuRa der HfM extern:stura-hfm, das TMWWDG Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft sowie die Studierendenräte anderer Thüringer Hochschulen und Universitäten.

Zur Kommunikation mit dem Sprecher:innenRat wird der E-Mail-Verteiler stuko-vorstand@uni-weimar.de genutzt. Dieser Verteiler beinhaltet ausschließlich die vier Mitglieder des StuKo-Sprecher:innenRat sowie die Geschäftsführung des StuKo Geschäftsführung. Es muss gewährleistet sein, dass der Zugriff auf diesen E-Mail-Verteiler nach Wahlen oder bei Ausscheiden und Wechsel bestimmter Vorstandsmitglieder aktualisiert wird, da über diesen Verteiler vertrauliche und datenschutzrechtlich relevante Informationen versendet werden (z.B. Anfragen von Studierenden, oder vorläufige Berichte zur Gegenlesung).

Der StuKo-Sprecher:innenRat kann nur Kommunikation mit der gesamten Studierendenschaft nach Absprache mit dem Präsidium und dem SCC Servicezentrum für Computersysteme und Computerkommunikation E-Mails an den Verteiler buw_stud_all@listserv.uni-weimar.de senden. Dieser Verteiler erreicht alle Studierenden der Bauhaus-Universität Weimar. Erfahrungsgemäß sollten Informationen jedoch über verschiedene Kanäle ausgesandt werden, da ein Großteil der Studierenden nicht regelmäßig E-Mails liest oder zur Kenntnis nimmt. Andere Kommunikationsmöglichkeiten sind z.B. Plakate, Pinnwände, die M18-Website oder Social Media Kommunikation und Transparenz.

Sitzungen

[Sitzungen des StuKo-Sprecher:innenRat](#Sitzungen des StuKo-Sprecher:innenRat) Neben den Sitzungen des StuKo Sitzungen trifft sich der StuKo-Sprecher:innenRat i.d.R. wöchentlich, um u.a. über aktuelle Themen zu diskutieren, Beschlüsse des StuKo umzusetzen, Antworten und Reaktionen auf Anfragen abzustimmen, die Sitzungen des StuKo vor- und nachzubereiten oder organisatorische Fragestellungen zu klären.

Referent:innen Referate, Senator:innen Senat, studentische Delegierte aus den Beiräten Beiräte, Ausschüssen und Kommissionen Ausschüsse und Kommissionen oder universitätsinterne und -externe Akteure stuko-vorstand:kommunikation können regelmäßig zu den Sitzungen eingeladen werden.

Vor- und Nachbereitung der StuKo-Sitzungen

[Sitzungsvor- und -nachbereitung](#Sitzungsvor- und -nachbereitung) \label{stuko-vorstand:sitzungsvorbereitung}{=latex} Der Sprecher:innenRat ist dafür zuständig, die Sitzungen des StuKo Sitzungen vor- und nachzubereiten. Zur Vorbereitung zählt u.a. das Aufstellen der Tagesordnung, die (fristgerechte) Einladung zur Sitzung, die Einladung von Delegierten, Referent:innen oder sonstigen Gästen zur Sitzung, ggf. Vorbereitung von Präsentationsmaterial zu bestimmten Themen und ggf. eine Prüfung des Aufgabenprotokolls, um während den Sitzungen auf offenstehende Aufgaben aufmerksam zu machen. Die Vorbereitung von Sondersitzungen, wie der Initiativen-, Haushalts- oder konstituierenden Sitzung erfordert mehr Aufwand und wird deshalb in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle sa\ref{chptr:stuko-geschäftsstelle}{=latex} sowie dem Referat Finanzen geplant sa\ref{ref:finanzen}{=latex}. Zur Nachbereitung der Sitzung gehört ebenfalls das Finden einer Sitzungsleistung für die nächste Sitzung aus den Reihen des StuKo.

Einbeziehen des StuKo

Der StuKo-Sprecher:innenRat sollte dem StuKo und der Studierendenschaft so viel wie möglich von seiner Arbeit berichten. Dies erhöht die Transparenz und demokratische Teilhabe der Studierendenschaft. Es empfiehlt sich, in jeder StuKo-Sitzung Sitzungen und ggf. in den Fachschaftsratssitzungen Sitzungen die im Sprecher:innenRat besprochenen, umgesetzten oder beschlossenen Themen vorzutragen und ggf. zu diskutieren.

Erweitertes Präsidium

[Erweitertes Präsidium](#Erweitertes Präsidium) Der StuKo-Sprecher:innenRat hat einen ständigen Sitz im erweiterten Präsidium Erweitertes Präsidium. Dort bietet es sich an, Wünsche, Anregungen und Kritik aus der Studierendenschaft anzusprechen. Weiterhin bekommt man dort einen Einblick in aktuelle Themen und Projekte der Universitätsleitung.

Die Teilnahme im erweiterten Präsidium muss nicht zwangsweise von einem Mitglied des StuKo-Sprecher:innenRat wahrgenommen werden.

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StuKo Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle besteht nach § 11, (1) der Satzung der Studierendenschaft Satzung der Studierendenschaft der Bauhaus-Universität Weimar aus vier Studierenden, die vom StuKo gewählt werden. Die Amtszeit der Mitglieder der Geschäftsstelle beträgt jeweils ein Jahr. Nach § 11, (3) und (4) der Satzung der Studierendenschaft Satzung der Studierendenschaft der Bauhaus-Universität Weimar

Nach § 11, (3) und (4) der Satzung der Studierendenschaft Satzung der Studierendenschaft der Bauhaus-Universität Weimar hat die Geschäftsstelle die Aufgabe der Koordination und Betreuung der Referate und Initiativen des Stuko sowie die Verantwortung für die Organisation von Veranstaltungen für Initiativen zu tragen - insbesondere der Initiativensitzungen des StuKo und der Vorstellung der Initiativen im Rahmen der Erstsemester-Einführungswoche.

Die Geschäftsstelle ist verantwortlich für alle Initiativen des StuKo Studierendenkonvent (StuKo) und unterstützt diese bei der Gründung bis hin zur Erstellung ihres Haushaltsplans und der Rechenschaftslegung gegenüber der Studierendenschaft und dem Rechnungshof. Weiterhin übernimmt die Geschäftsstelle damit die Kommunikation zwischen Initiativen und dem StuKo und bereitet ebenfalls die jährlichen Initiativensitzungen Initiativensitzung vor und moderiert diese. Insbesondere werden vor den Initiativensitzungen die Initiativenanträge Initiativenantrag eingeholt, auf ihre Richtigkeit geprüft und ggf. die Initiativen bei der Erstellung ihres Antrags unterstützt. Die Geschäftsstelle ist Ansprechpartner für alle Initiativen des StuKo  Studierendenkonvent (StuKo).

Neben der Unterstützung von Initiativen betreut die Geschäftsstelle auch alle selbstadministrativen Referate der M18 Referate. Diese Referate haben bestimmte Aufgaben und arbeiten unabhängig. Die Geschäftsstelle sorgt für die Vernetzung der Referate untereinander und stellt sicher, dass ihre Aufgaben im Einklang mit den Zielen der M18 und den Interessen der Studierendenschaft durchgeführt werden.

Kontakt: geschaeftsstelle@m18.uni-weimar.de

Wahl dee Geschäftsstelle

[Wahl des Sprecher:innenRats](#Wahl des Sprecher:innenRats) Nach § 5, (2) der Geschäftsordnung der Studierendenschaft Geschäftsordnung des StuKo wählt der StuKo jeweils zwei Mitglieder der Geschäftsstelle pro Semester, um eine antizyklische Besetzung zu gewährleisten.

Nach § 11, (5) der Satzung der Studierendenschaft Satzung der Studierendenschaft der Bauhaus-Universität Weimar, kann der StuKo die gesamte Geschäftsstelle oder einzelne seiner Mitglieder mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des StuKo abwählen. Spätestens nach 14 Tagen muss die neue Geschäftsstelle bzw. ein/eine Nachfolger:in des abgewählten Mitglieds gewählt werden.

Repräsentation & Kommunikation

[Repräsentation der Studierendenschaft](#Repräsentation der Studierendenschaft) Die Geschäftsstelle vertritt den StuKo und dessen Interessen. Die Kommunikation mit den Initiativen des StuKo sowie den Referaten soll regelmäßig erfolgen, dafür können die verantwortlichen Personen bspw. in die Sitzungen der Geschäftsstelle eingeladen werden. Auch die Kommunikation mit der Studierendenschaft der Bauhaus-Universität Studierendenschaft soll regelmäßig erfolgen.

Zur Kommunikation mit der Geschäftsstelle wird der E-Mail-Verteiler geschaeftsstelle@m18.uni-weimar.de genutzt. Dieser Verteiler beinhaltet ausschließlich die Mitglieder der Geschäftsstelle sowie die Geschäftsführung des StuKo Geschäftsführung. Es muss gewährleistet sein, dass der Zugriff auf diesen E-Mail-Verteiler nach Wahlen oder bei Ausscheiden und Wechsel bestimmter Mitglieder aktualisiert wird, da über diesen Verteiler vertrauliche und datenschutzrechtlich relevante Informationen versendet werden (z.B. Anfragen von Studierenden, oder vorläufige Protokolle zur Gegenlesung).

Sitzungen

[Sitzungen der Geschäftsstelle](#Sitzungen der Geschäftsstelle) Neben den Sitzungen des StuKo Sitzungen trifft sich die Geschäftsstelle i.d.R. wöchentlich, um u.a. über aktuelle Themen zu diskutieren, Beschlüsse des StuKo umzusetzen, Antworten und Reaktionen auf Anfragen abzustimmen oder organisatorische Fragestellungen zu klären. Zu den StuKo Sitzungen sind die Mitglieder der Geschäftsstelle immer als ständiges Mitglied ohne Stimmrecht eingeladen. In die Sitzungen der Geschäftsstelle können Referent:innen Referate und Initiativmitglieder Initiativen regelmäßig eingeladen werden. Regelmäßige Treffen mit dem Sprecher:innenRat StuKo-Sprecher_innenRat sind ebenfalls erwünscht.

Einbeziehen des StuKo

Die Geschäftsstelle sollte dem StuKo und der Studierendenschaft so viel wie möglich von ihrer Arbeit berichten. Dies erhöht die Transparenz und demokratische Teilhabe der Studierendenschaft. Es empfiehlt sich, in jeder StuKo-Sitzung Sitzungen und ggf. in den Fachschaftsratssitzungen Sitzungen die in der Geschäftsstelle besprochenen, umgesetzten oder beschlossenen Themen vorzutragen und ggf. zu diskutieren.

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StuKo Haushaltsprüfungsausschus

Mitglieder

[Mitglieder des Haushaltsprüfungsausschuss](#Mitglieder des Haushaltsprüfungsausschuss) \label{haushaltsprüfungsausschuss:mitglieder}{=latex} Nach § 7, (22) der Satzung der Studierendenschaft Satzung der Studierendenschaft der Bauhaus-Universität Weimar besteht der Haushaltsprüfungsausschuss aus vier StuKo-Mitgliedern, die vom StuKo gewählt werden und jeweils einer anderen Fachschaft angehören müssen.

Aufgabe des Haushaltsprüfungsausschusses ist die sachliche Prüfung von Ausgaben auf ihre Haushaltsmäßigkeit und korrekte Verwendung. Dies bedeutet die Unterzeichnung der eingereichten Kostenrückerstattungsanträge Kostenrückerstattungsantrag. Zur Genehmigung sind mindestens zwei Unterschriften der Mitglieder des Haushaltsprüfungsausschusses notwendig. Eine sachliche Richtigkeit besteht dann, wenn die Verwendung der beantragten Ausgaben mit den im Haushaltsplan Haushaltssitzung vermerkten Verwendungszwecken übereinstimmen.

Die Mitglieder des Ausschusses sollen ständig einen Überblick über die Finanzen des StuKos haben. Der Ausschuss ist dem StuKo gegenüber auskunfts- und rechenschaftspflichtig.

In Ausnahmefällen, kann der Haushaltsprüfungsausschuss mit einem Beschluss \sa{\ref{haushaltsprüfungsausschuss:beschluesse}}{=latex} entscheiden, dass einzelne Budgets des Haushalts überzogen werden dürfen. Dies darf jedoch nur in erträglichem Rahmen und im Einklang mit der Finanzordnung des StuKo Finanzordnung des StuKo passieren.

Einbeziehen des StuKo

Der Haushaltsprüfungsausschuss sollte dem StuKo und der Studierendenschaft so viel von seiner Arbeit wie möglich berichten. Dies erhöht die Transparenz und demokratische Teilhabe der Studierendenschaft.

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