Der Initiativenantrag kann von einem Zusammenschluss von Studierenden der Bauhaus-Universität Weimar an den StuKo Studierendenkonvent (StuKo) gestellt werden, um den Initiativenstatus und damit die finanzielle und organisatorische Förderung durch den StuKo zu erlangen. Der StuKo entscheidet in den Initiativensitzungen Initiativensitzung, ob einem Initiativenantrag zugestimmt wird und in welcher Höhe diese Initiative finanziell gefördert wird.
Die Richtlinien für die Vergabe des Initiativenstatus und die finanzielle Förderung sind in den Initiativenrichtlinien Initiativenrichtlinien des StuKo festgeschrieben.
Bei Fragen oder zur Einreichung von Anträgen ist die Geschäftsstelle
\sa{\ref{chptr:stuko-geschäftsstelle}}{=latex} zu kontaktieren.