Die Initiativenrichtlinien des StuKo Studierendenkonvent (StuKo) legen fest, welche Rahmenbedingungen gelten und eingehalten werden müssen, damit eine Initiative den Initiativenstatus und die Förderung durch den StuKo erhalten kann.

In den Richtlinien ist u.a. geregelt,

  1. dass nur Studierende der Bauhaus-Universität Weimar Mitglieder einer Initiative sein dürfen,

  2. wie viele Mitglieder eine Initiative mindestens haben muss,

  3. dass eine Initiative ein ausgearbeitetes Konzept für ein langfristiges Projekt mit Fokus auf den Mehrwert für die Studierendenschaft erstellen muss,

  4. dass ein Haushaltsplan Haushaltssitzung mit den geschätzten Kosten des kommenden Jahres erstellt werden muss,

  5. dass ein Rechenschaftsbericht Rechenschaftsbericht für das endende Jahr erstellt werden muss falls die Initiative bereits existiert,

  6. dass die Initiative allen Studierenden der Bauhaus-Universität Weimar offen steht,

  7. dass die Initiative mit der Geschäftsstelle \sa{\ref{chptr:stuko-geschäftsstelle}}{=latex} kooperiert,

  8. dass die Initiativenarbeit grundsätzlich ehrenamtlich und ohne Aufwandsentschädigung erfolgt.

  9. dass stets das Gebot der parteipolitischen Neutralität gewährt werden muss.

Weiterhin definieren die Initiativenrichtlinien u.a. Laufzeit, Rechtsform und Aufgaben einer Initiative sowie die Fördermöglichkeiten.