Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG)

Das Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) ist ein zur Regelung des Hochschulwesens im Freistaat Thüringen erlassenes Landesgesetz zum Hochschulrecht [@thueringer-hochschulgesetz]. Das Gesetz wurde 2018 novelliert.

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Thüringer Studierendenschaftsfinanzverordnung (ThürStudFVO)

Nach § 82 ThürHGG Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) darf das TMWWDG Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft Grundsätze für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaft festlegen. Diese Grundsätze sind in der Thüringer Verordnung über die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaften an den Hochschulen des Landes geregelt [@thueringer-studierendenschaftsfinanzverordnung]. Weitere Namen für diese Verordnung sind die Thüringer Studierendenschaftsfinanzverordnung oder die Abkürzung ThürStudFVO.

Die Finanzordnung des StuKos Finanzordnung des StuKo orientiert sich an der ThürStudFVO. In der ThürStudFVO sind die notwendigen Grundlagen bestimmt, die in der Finanzordnung vorkommen müssen. Als Anhang zur ThürStudFVO sind zusätzlich Musterdokumente für Haushaltsplan, Bestandsverzeichnis und Jahresabschluss zu finden.

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Satzung der Studierendenschaft der Bauhaus-Universität Weimar

Gemäß § 80 Absatz 2 des ThürHG Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) gibt sich die Studierendenschaft eine Satzung in der insbesondere Festlegungen getroffen werden über

  1. die Wahl, die Zusammensetzung, die Befugnisse und die Beschlussfassung der Organe der Studierendenschaft,

  2. die Amtszeit der Mitglieder der Organe der Studierendenschaft und den Verlust der Mitgliedschaft in den Organen,

  3. die Bekanntgabe der Beschlüsse,

  4. die Zuständigkeit und das Verfahren bei Streitigkeiten über die Anwendung der Satzung,

  5. die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans und die Rechnungslegung, die Rechnungsprüfung sowie den Jahresabschluss.

Punkt 5 kann auch in einer gesonderten Finanzordnung festgelegt werden, wie es bei der Weimarer Studierendenschaft der Fall ist Finanzordnung des StuKo.

Die Satzung ist somit ein Dokument zur Feststellung der grundlegenden Aufgaben sowie der grundlegenden organisatorischen und rechtlichen Struktur der Studierendenschaft [@satzung-studierendenschaft].

Eine Änderung der Satzung bedarf in bestimmten Paragraphen der Zustimmung der Studierenden und muss in einer Urabstimmung Urabstimmung abgefragt werden. Der StuKo Studierendenkonvent (StuKo) muss weitergehend die Satzung genehmigen bevor sie durch den Präsidenten oder die Präsidentin Präsidium genehmigt und als MdU Mitteilungen der Universität (MdU) veröffentlicht wird.

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Geschäftsordnung des StuKo

Die Geschäftsordnung des StuKo (GO) regelt detailliertere organisatorische Abläufe sowie die Zusammensetzung des StuKo Studierendenkonvent (StuKo) und dessen Arbeit. In der GO werden u.a. folgende Themen behandelt:

  1. Aufgaben, Rechte und Pflichten der stimmberechtigten Mitglieder, des Vorstands, der Beauftragten, der Referate und der Geschäftsführung des StuKo.

  2. Organisatorische Rahmenbedingungen für Sitzungen des StuKo wie Einberufung, Beschlussfähigkeit, Tagesordnung, Abstimmungen, Befangenheit, Wahlen und geheime Abstimmungen, Protokolle, Öffentlichkeit und Anträge an die GO.

  3. Aufgaben der Referate Referate, studentische Initiativen Initiativen und Honorierung von Gremienarbeit.

  4. Verwendung von Fördermitteln des StuKo.

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Transclude of Finanzordnung-des-StuKo

Transclude of Wahlordnung-der-Studierendenschaft

Beitragsordnung der Studierendenschaft

Jede*r Studierende zahlt einen Semesterbeitrag an die Studierendenschaft, welcher im regulären Semesterbeitrag integriert ist. Dieser Beitrag wird von der Universität eingezogen und an den StuKo Studierendenkonvent (StuKo) weitergeleitet.

Die Beitragsordnung der Studierendenschaft regelt u.a. Höhe, Zusammensetzung und Verwendung des Beitrags.

Die Beitragsordnung kann durch einen Beschluss des StuKo mit einer Zweidrittelmehrheit oder durch eine Urabstimmung der Studierenden Urabstimmung geändert werden. Anschließend wird sie durch den Präsidenten oder die Präsidentin Präsidium genehmigt und als MdU Mitteilungen der Universität (MdU) veröffentlicht.

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Kulturförderrichtlinien

Die Richtlinien für Kultur- und Sportförderung Kultur- und Sportförderung (KuFö) regeln die zu erfüllenden zeitlichen, organisatorischen und inhaltlichen Elemente eines Kulturförderantrags Kultur- und Sportförderung, um eine Genehmigung dessen gewährleisten zu können [@kulturfoerderrichtlinien]. Diese Richtlinien müssen von allen Antragsstellenden stets beachtet werden.

In den Kulturförderrichtlinien ist u.a. geregelt

  1. welche Verfahrensschritte eingehalten werden müssen,

  2. wann ein Antrag spätestens eingereicht werden darf,

  3. wie die Kostenrückerstattung abläuft Kostenrückerstattungsantrag,

  4. unter welchen Umständen ein Kultur- oder Sportförderantrag finanzielle Unterstützung erhalten darf und

  5. wie hoch diese finanzielle Unterstützung maximal sein darf.

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Initiativenrichtlinien

Die Initiativenrichtlinien des StuKo Studierendenkonvent (StuKo) legen fest, welche Rahmenbedingungen gelten und eingehalten werden müssen, damit eine Initiative den Initiativenstatus und die Förderung durch den StuKo erhalten kann.

In den Richtlinien ist u.a. geregelt,

  1. dass nur Studierende der Bauhaus-Universität Weimar Mitglieder einer Initiative sein dürfen,

  2. wie viele Mitglieder eine Initiative mindestens haben muss,

  3. dass eine Initiative ein ausgearbeitetes Konzept für ein langfristiges Projekt mit Fokus auf den Mehrwert für die Studierendenschaft erstellen muss,

  4. dass ein Haushaltsplan Haushaltssitzung mit den geschätzten Kosten des kommenden Jahres erstellt werden muss,

  5. dass ein Rechenschaftsbericht Rechenschaftsbericht für das endende Jahr erstellt werden muss falls die Initiative bereits existiert,

  6. dass die Initiative allen Studierenden der Bauhaus-Universität Weimar offen steht,

  7. dass die Initiative mit der Geschäftsstelle \sa{\ref{chptr:stuko-geschäftsstelle}}{=latex} kooperiert,

  8. dass die Initiativenarbeit grundsätzlich ehrenamtlich und ohne Aufwandsentschädigung erfolgt.

  9. dass stets das Gebot der parteipolitischen Neutralität gewährt werden muss.

Weiterhin definieren die Initiativenrichtlinien u.a. Laufzeit, Rechtsform und Aufgaben einer Initiative sowie die Fördermöglichkeiten.

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Fachschaftsratsordnungen

Jeder Fachschaftsrat gibt sich selbst eine Fachschaftsratsordnung. In dieser sind, ergänzend zur Satzung der Studierendenschaft Satzung der Studierendenschaft der Bauhaus-Universität Weimar, die Aufgaben sowie organisatorische Abläufe geregelt.

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Grundordnung der Universität

Nach § 3 ThürHG Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) gibt sich jede Hochschule oder Universität eine Grundordnung, die der Genehmigung des TMWWDG Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft bedarf.

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