Der StuKo besteht aus 16 Mitgliedern und ist das oberste Gremium der Studierendenschaft. Die Hälfte der Mitglieder im StuKo werden in einer Direktwahl durch die Studierenden entsandt (jeweils zwei Mitglieder pro Fakultät). Die anderen acht Mitglieder des Stuko werden aus den Fachschaftsräten entsendet (zwei Mitglieder pro Fakultät) - die FachschaftsRäte werden von den Studierenden direkt gewählt. Dieses Modell ist bundesweit einzigartig und wird nur an der Bauhaus-Universität Weimar angewendet. Die Grundlagen und Struktur der Gremien der Studierendenschaft sind in der Satzung der Studierendenschaft geregelt Satzung der Studierendenschaft der Bauhaus-Universität Weimar. Der StuKo ist in erster Linie ein Beschlussorgan. Diskussionen und Ausarbeitungen sollten in Arbeitsgruppen Arbeitsgruppen außerhalb der Sitzungen oder auf die Referate Referate verlagert werden.

Transclude of Sitzungen

Sprecher_innenRat

Der StuKo-Sprecher:innenRat besteht aus je einem Studierenden oder einer Studierenden pro Fakultät, vertritt den StuKo als rechtliche Person, bereitet die StuKo Sitzungen vor, kommuniziert mit den Organen der Universität u.v.m. Siehe dazu auch Kapitel \ref{chptr:stuko-sprecherinnen}{=latex}.

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Transclude of Geschäftsstelle

Haushaltsprüfungsausschuss

Der StuKo-Haushaltsprüfungsausschuss besteht aus je einem Studierenden oder einer Studierenden pro Fakultät und ist verantwortlich für die Überprüfung der Kostenerstattungsanträge auf sachliche Richtigkeit \ref{chptr:haushaltsprüfungsausschuss}{=latex}.

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Transclude of Organisation

Sitzungssaal

Der Sitzungsaal in der M18 ermöglicht dem StuKo Sitzungen abzuhalten. Siehe Kapitel \ref{m18:sitzungsaal}{=latex}.

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StuKo-Büro

Das StuKo-Büro in der M18 ist die Zentrale des StuKos. Siehe Kapitel \ref{m18:stuko-buero}{=latex}.

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Geschäftsführung

Die Geschäftsführung des StuKos ist vertraglich angestellt, die Vergütung ist an den gängigen Tariflohn angelehnt. Dies bedeutet, dass der StuKo als Arbeitgeber agiert und der StuKo-Sprecher:innenRat auch das Wohl der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers im Auge behalten soll. Im Arbeitsvertrag der Geschäftsführung sind die Aufgabenfelder geregelt. Die Geschäftsführung übernimmt viele bürokratische Angelegenheiten, wie u.a. Buchhaltung, Terminabsprachen, Einladung zu den StuKo-Sitzungen sowie das Erstellen der Tagesordnung dieser. Die Geschäftsführung nimmt i.d.R. an allen StuKo-Sitzungen teil und ist weiterhin Mitglied der Geschäftsstelle \sa{\ref{chptr:stuko-geschäftsstelle}}{=latex} und des Sprecher:innenRats StuKo-Sprecher_innenRat des StuKo.

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Nominierung für Ausschüsse und Kommissionen

Der StuKo hat neben den Fachschaftsräten Fachschaftsräte die Aufgabe, für viele Ausschüsse, Kommissionen und Beiräte die studentischen Mitglieder zu entsenden oder zu nominieren.

Für folgende Gremien sind Nominierungen durch den StuKo zu tätigen (in eckigen Klammern: Anzahl der zu ernennenden Personen):

Auch wenn nicht explizit angegeben, ist es in einigen Gremien möglich ein zusätzliches studentisches Mitglied als Stellvertretung zu entsenden.

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DNT Ticket

In einer Urabstimmung im Jahr 2019 haben sich die Studierenden der Bauhaus-Universität sowie der Hochschule für Musik Franz Liszt (HfM) für das “DNT Semesterticket” entschieden. Mit einer Zahlung von zwei bis vier Euro pro Semester können so alle Studierenden kostenlos an Veranstaltungen des deutschen Nationaltheaters Weimar (DNT) teilnehmen. Der genaue Betrag wird regelmäßig zwischen StuKo und dem DNT ausgehandelt und ist automatisch im Semesterbeitrag integriert.

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Klassik Stiftung Ticket

Seit 2022 gibt es in Kooperation mit der Klassikstiftung Weimar eine Vereinbarung bei der die Studierenden 3€ im Semesterbeitrag an die Klassikstiftung zahlen und dadurch freien Eintritt in alle Museen dieser erhalten. Die Vereinbarung enthält auch alle Sonderausstellungen - der freie Eintritt erfolgt bei Vorlage der validierten Thoska.

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Semester Ticket

Aktuell nutzen wir an der Uni das Deutschland-Semesterticket, mit dem bundesweit alle Nahverkehrszüge, Busse, Straßen- und U-Bahnen genutzt werden können. Das Deutschland-Semesterticket ist preislich an das reguläre Deutschlandticket gebunden und kostet immer 60 Prozent desselben. Parallel bestehen weiterhin unsere pausierten Verträge für das Thüringen-Semesterticket, das Fahrten mit fast allen Regionalzügen in Thüringen sowie mit den Bussen im Verkehrsverbund Mittelthüringen (z. B. Erfurt, Weimar, Jena, Gera) ermöglicht. Sollte das Deutschland-Semesterticket wegfallen, könnten wir so jederzeit zurück ins Thüringen-Semesterticket wechseln. Trotz der Pausierung müssen die Verträge für das Thüringen-Semestertickets auch weiterhin regelmäßig an die allgemeinen Preisentwicklungen angepasst werden. Ungeplante Preiserhöhungen bei beiden Tickets müssen durch die Studierendenschaft in einer Urabstimmung bestätigt werden.

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Projektförderausschuss

Der Projektförderausschuss wird mit vier studentischen Mitgliedern aus den verschiedenen Fakultäten der Uni besetzt. Die Mitglieder werden von den Fachschaftsträten entsandt und vom StuKo delegiert. Der Projektförderausschuss entscheidet über die Anträge zur Förderung für studentische Kulture, sutdentischen Sport und Projekte. Für die Beratung und Unterstützung bei der Entscheidung kann das Referat Kultur- und Sportförderung Kultur- und Sportförderung (KuFö) herangezogen werden.

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Transclude of Fachschaftsratswahl

Initiativensitzung

Jedes Jahr zu den Initiativensitzungen des StuKos muss sich jede bestehende Initiative Initiativen neu für den Initiativenstatus bewerben. Gleichzeitig können sich neue Initiativen bewerben um eine begründete finanzielle Förderung durch den StuKo zu erhalten. Jede bestehende Initiative erarbeitet in der Vorbereitung zu den Sitzungen einen Rechenschaftsbericht Rechenschaftsbericht, welcher über die Aktivitäten und Ausgaben des vergangenen Jahres informiert. Jede neue und bestehende Initiative füllt einen Antrag auf Initiativenstatus Initiativenantrag aus, mit mindestens fünf immatrikulierten Studierenden als Ansprechpartner*innen, sowie einer hauptverantwortlichen Person. Die hauptverantwortliche Person trägt die Verantwortung über die finanziellen Transaktionen der Initiative und gilt als erste Ansprechperson für die Geschäftsstelle \sa{\ref{chptr:stuko-geschäftsstelle}}{=latex}. Die Initiativensitzungen werden i.d.R. von der Geschäftsstelle des Stuko \sa{\ref{chptr:stuko-geschäftsstelle}}{=latex} geleitet.

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Haushaltssitzung

Der StuKo muss jedes Jahr den nächstjährigen Haushalt Finanzen beschließen. Nach §5, Absatz 1 der ThürStudFVO Thüringer Studierendenschaftsfinanzverordnung (ThürStudFVO) ist der Haushaltsplan spätestens drei Monate vor Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres Haushaltsjahr dem/der Präsident*in der Universität Präsidium zur Genehmigung vorzulegen. Nachdem das Referat Finanzen Finanzen einen Haushaltsplan vorbereitet hat, wird der Haushaltsplan in der Haushaltssitzung diskutiert und ggf. angepasst. Der Haushalt muss mit einer Zweidrittelmehrheit des StuKos beschlossen werden (min. 11 Mitglieder von 16, die allgemeinen Regeln zur Beschlussfähigkeit gelten zudem). Die Haushaltssitzung findet i.d.R. im Oktober oder November statt, nach den Initiativensitzungen Initiativensitzung. Die Sitzung wird i.d.R. von den Referent*innen des Referats Finanzen geleitet.

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Zusammenarbeit mit StuRa HfM

Der Studierendenrat (StuRa) der Hochschule für Musik Franz Liszt (HfM) extern:stura-hfm und der StuKo arbeiten traditionell in vielen Dingen zusammen, um Studierende beider Hochschulen zusammenzubringen und gemeinsam zu vertreten. I.d.R. finden Treffen mit dem Deutschen Nationaltheater (DNT) oder dem Oberbürgermeister zusammen mit Vertreter*innen von StuKo und StuRa extern:stura-hfm statt. Weiterhin gibt es viele Events, bei denen die Organisation gemeinsam stattfindet. Traditionell gibt es regelmäßige gemeinsame Sitzungen zwischen StuKo und StuRa. Bis 2019 fand in Kooperation mit dem StuRa ein gemeinsamer Hochschulball statt.

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