Der StuKo muss jedes Jahr den nächstjährigen Haushalt Finanzen beschließen. Nach §5, Absatz 1 der ThürStudFVO Thüringer Studierendenschaftsfinanzverordnung (ThürStudFVO) ist der Haushaltsplan spätestens drei Monate vor Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres Haushaltsjahr dem/der Präsident*in der Universität Präsidium zur Genehmigung vorzulegen. Nachdem das Referat Finanzen Finanzen einen Haushaltsplan vorbereitet hat, wird der Haushaltsplan in der Haushaltssitzung diskutiert und ggf. angepasst. Der Haushalt muss mit einer Zweidrittelmehrheit des StuKos beschlossen werden (min. 11 Mitglieder von 16, die allgemeinen Regeln zur Beschlussfähigkeit gelten zudem). Die Haushaltssitzung findet i.d.R. im Oktober oder November statt, nach den Initiativensitzungen Initiativensitzung. Die Sitzung wird i.d.R. von den Referent*innen des Referats Finanzen geleitet.