Mitglieder
[Mitglieder des Haushaltsprüfungsausschuss](#Mitglieder des Haushaltsprüfungsausschuss)
\label{haushaltsprüfungsausschuss:mitglieder}{=latex} Nach § 7, (22)
der Satzung der Studierendenschaft
Satzung der Studierendenschaft der Bauhaus-Universität Weimar besteht der
Haushaltsprüfungsausschuss aus vier StuKo-Mitgliedern, die vom StuKo
gewählt werden und jeweils einer anderen Fachschaft angehören müssen.
Aufgabe des Haushaltsprüfungsausschusses ist die sachliche Prüfung von Ausgaben auf ihre Haushaltsmäßigkeit und korrekte Verwendung. Dies bedeutet die Unterzeichnung der eingereichten Kostenrückerstattungsanträge Kostenrückerstattungsantrag. Zur Genehmigung sind mindestens zwei Unterschriften der Mitglieder des Haushaltsprüfungsausschusses notwendig. Eine sachliche Richtigkeit besteht dann, wenn die Verwendung der beantragten Ausgaben mit den im Haushaltsplan Haushaltssitzung vermerkten Verwendungszwecken übereinstimmen.
Die Mitglieder des Ausschusses sollen ständig einen Überblick über die Finanzen des StuKos haben. Der Ausschuss ist dem StuKo gegenüber auskunfts- und rechenschaftspflichtig.
In Ausnahmefällen, kann der Haushaltsprüfungsausschuss mit einem
Beschluss \sa{\ref{haushaltsprüfungsausschuss:beschluesse}}{=latex}
entscheiden, dass einzelne Budgets des Haushalts überzogen werden
dürfen. Dies darf jedoch nur in erträglichem Rahmen und im Einklang mit
der Finanzordnung des StuKo Finanzordnung des StuKo passieren.
Einbeziehen des StuKo
Der Haushaltsprüfungsausschuss sollte dem StuKo und der Studierendenschaft so viel von seiner Arbeit wie möglich berichten. Dies erhöht die Transparenz und demokratische Teilhabe der Studierendenschaft.