Nach § 80 Absatz 2 des ThürHG Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) muss die Studierendenschaft “die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans und die Rechnungslegung, die Rechnungsprüfung sowie den Jahresabschluss” entweder in der Satzung der Studierendenschaft Satzung der Studierendenschaft der Bauhaus-Universität Weimar oder in einer gesonderten Finanzordnung regeln.

In der Finanzordnung wird u.a. geregelt:

  1. Das Haushaltsjahr Haushaltsjahr der Studierendenschaft,

  2. Rechte und Pflichten der Haushalts- und Kassenverantwortlichen des Referats Finanzen Finanzen,

  3. Aufstellung und Umgang mit dem Haushaltsplan Haushaltssitzung,

  4. Verwaltung des Bestandsverzeichnisses finanzen:bestandsverzeichnis,

  5. Umgang mit Rücklagen,

  6. Umgang mit der Vergabe von Darlehen durch den StuKo,

  7. Kreditaufnahme und Gewährleistungsübernahme durch den StuKo,

  8. Zahlungen und Umbuchungen,

  9. Reisekosten,

  10. Buchführung und Konten,

  11. Rechnungslegung,

  12. Entlastung sowie Bekanntmachung der Rechnungsprüfung durch die Innenrevision Haushaltsprüfung durch Innenrevision,

  13. Aufbewahrungszeiten der Haushaltspläne, Belege und Bücher.

Änderungen an der Finanzordnung müssen vom StuKo beschlossen werden.