Jedes Jahr zu den Initiativensitzungen des StuKos muss sich jede
bestehende Initiative Initiativen neu für den
Initiativenstatus bewerben. Gleichzeitig können sich neue Initiativen
bewerben um eine begründete finanzielle Förderung durch den StuKo zu
erhalten. Jede bestehende Initiative erarbeitet in der Vorbereitung zu
den Sitzungen einen Rechenschaftsbericht
Rechenschaftsbericht, welcher über die Aktivitäten und
Ausgaben des vergangenen Jahres informiert. Jede neue und bestehende
Initiative füllt einen Antrag auf Initiativenstatus
Initiativenantrag aus, mit mindestens fünf
immatrikulierten Studierenden als Ansprechpartner*innen, sowie einer
hauptverantwortlichen Person. Die hauptverantwortliche Person trägt die
Verantwortung über die finanziellen Transaktionen der Initiative und
gilt als erste Ansprechperson für die Geschäftsstelle
\sa{\ref{chptr:stuko-geschäftsstelle}}{=latex}. Die
Initiativensitzungen werden i.d.R. von der Geschäftsstelle des Stuko
\sa{\ref{chptr:stuko-geschäftsstelle}}{=latex} geleitet.