Jedes Jahr zu den Initiativensitzungen des StuKos muss sich jede bestehende Initiative Initiativen neu für den Initiativenstatus bewerben. Gleichzeitig können sich neue Initiativen bewerben um eine begründete finanzielle Förderung durch den StuKo zu erhalten. Jede bestehende Initiative erarbeitet in der Vorbereitung zu den Sitzungen einen Rechenschaftsbericht Rechenschaftsbericht, welcher über die Aktivitäten und Ausgaben des vergangenen Jahres informiert. Jede neue und bestehende Initiative füllt einen Antrag auf Initiativenstatus Initiativenantrag aus, mit mindestens fünf immatrikulierten Studierenden als Ansprechpartner*innen, sowie einer hauptverantwortlichen Person. Die hauptverantwortliche Person trägt die Verantwortung über die finanziellen Transaktionen der Initiative und gilt als erste Ansprechperson für die Geschäftsstelle \sa{\ref{chptr:stuko-geschäftsstelle}}{=latex}. Die Initiativensitzungen werden i.d.R. von der Geschäftsstelle des Stuko \sa{\ref{chptr:stuko-geschäftsstelle}}{=latex} geleitet.