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Initiativensitzungen

Jedes Jahr finden die Initiativensitzungen Initiativensitzung des StuKo Studierendenkonvent (StuKo) statt. In diesen Sitzungen können bestehende und neue Initiativen einen Initiativenantrag Initiativenantrag stellen, um für das kommende Haushaltsjahr Haushaltsjahr den Initiativenstatus zu behalten oder verliehen zu bekommen. Siehe auch Initiativensitzung.

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Initiativenantrag

Der Initiativenantrag kann von einem Zusammenschluss von Studierenden der Bauhaus-Universität Weimar an den StuKo Studierendenkonvent (StuKo) gestellt werden, um den Initiativenstatus und damit die finanzielle und organisatorische Förderung durch den StuKo zu erlangen. Der StuKo entscheidet in den Initiativensitzungen Initiativensitzung, ob einem Initiativenantrag zugestimmt wird und in welcher Höhe diese Initiative finanziell gefördert wird.

Die Richtlinien für die Vergabe des Initiativenstatus und die finanzielle Förderung sind in den Initiativenrichtlinien Initiativenrichtlinien des StuKo festgeschrieben.

Bei Fragen oder zur Einreichung von Anträgen ist die Geschäftsstelle \sa{\ref{chptr:stuko-geschäftsstelle}}{=latex} zu kontaktieren.

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Rechenschaftsberichte

Am Ende eines jeden Haushaltsjahres Haushaltsjahr muss jede Initiative Rechenschaft über das vergangene Jahr ablegen und über Tätigkeiten sowie Ausgaben des endenden Jahres berichten. Siehe auch Rechenschaftsbericht.

Die Geschäftsstelle \sa{\ref{chptr:stuko-geschäftsstelle}}{=latex} hilft den Initiativen bei der Erstellung der Rechenschaftsberichte.

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