Nach § 79 ThürHG Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) bilden alle immatrikulierten Studierenden einer Universität oder Hochschule die Studierendenschaft. Diese ist rechtsfähige Teilkörperschaft der Universität und damit eine eigene Entität. Die Studierendenschaft verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst und untersteht der Rechtsaufsicht des Präsidenten bzw. der Präsidentin Präsidium. Ferner sind in § 80 ThürHG die Aufgaben der Studierendenschaft festgelegt.

Die Studierendenschaft gibt sich selbst eine Satzung Satzung der Studierendenschaft der Bauhaus-Universität Weimar in der Pflichten, Aufgaben und Organisation niedergeschrieben sind. Des Weiteren gibt sich die Studierendenschaft eine Beitragsordnung Beitragsordnung der Studierendenschaft, eine Finanzordnung Finanzordnung des StuKo und Wahlordnung Wahlordnung der Studierendenschaft.