Jede*r Studierende zahlt einen Semesterbeitrag an die Studierendenschaft, welcher im regulären Semesterbeitrag integriert ist. Dieser Beitrag wird von der Universität eingezogen und an den StuKo Studierendenkonvent (StuKo) weitergeleitet.
Die Beitragsordnung der Studierendenschaft regelt u.a. Höhe, Zusammensetzung und Verwendung des Beitrags.
Die Beitragsordnung kann durch einen Beschluss des StuKo mit einer Zweidrittelmehrheit oder durch eine Urabstimmung der Studierenden Urabstimmung geändert werden. Anschließend wird sie durch den Präsidenten oder die Präsidentin Präsidium genehmigt und als MdU Mitteilungen der Universität (MdU) veröffentlicht.