Der StuKo ist gesetzlich verpflichtet für bestimmte Entscheidungen eine Urabstimmung einzuberufen um die gesamte Studierendenschaft abstimmen zu lassen. Dies beinhaltet z.B. Änderungen an der Satzung der Studierendenschaft Satzung der Studierendenschaft der Bauhaus-Universität Weimar. Der StuKo kann das Durchführen einer Urabstimmung mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen. Weiterhin kann die Studierendenvollversammlung oder ein Begehren mit mindestens 6 % der Studierendenschaft eine Urabstimmung erzwingen. Eine Urabstimmung wird, falls notwendig, i.d.R. gleichzeitig mit den Wahlen zu den Fachschaftsräten durchgeführt.