Eine Kernaufgabe der FsR ist die Entsendung bzw. Nominierung von Studierenden in Ausschüsse, Kommissionen Ausschüsse und Kommissionen und Beiräte Beiräte der Universität. Der FsR trägt die Verantwortung, dauerthaft dafür zu sorgen, freie Stellen in diesen Gremien zu besetzen und dafür Studierende anzuwerben.

Für Folgende Gremien hat der FsR Mitglieder zu entsenden bzw. zu nominieren (in eckigen Klammern: Anzahl der zu ernennenden Personen pro FsR):

Fakultätsspezifische Nominierungen müssen i.d.R. dem Fakultätsrat Fakultätsräte mitgeteilt werden, welcher dann abschließend über die Nominierung abstimmt.