Jede Fakultät stellt eine Graduierungskommission, welche über bestimmte Promotions- und Habilitationsangelegenheiten entscheidet. Aufgaben und Zusammensetzung der Graduierungskommission sind in den jeweiligen Promotionsordnungen der Fakultäten geregelt [@Promotionsinformationen].

Aufgaben können z.B. umfassen:

  1. Beschlussfassung über die folgenden Sachverhalte:

    • Erfüllung der Voraussetzungen zur Zulassung als Doktorand*in nach der Promotionsordnung,

    • Eröffnung des Promotionsverfahrens,

    • Festlegung des zu verleihenden Doktorgrades,

    • Bestellung der Gutachter*innen,

    • Annahme der Dissertation auf Grundlage der Gutachten und gegebenenfalls der Stellungnahmen und Beurteilungen,

    • Benennung der Prüfungskommission,

    • Abschluss des Promotionsverfahrens (Festsetzung des Gesamtprädikats, Verleihung des akademischen Grades);

  2. Überwachung des ordnungsgemäßen Ablaufes des Promotionsverfahrens, Schlichtung bei auftretenden Unzulänglichkeiten.

Der Fachschaftsrat Fachschaftsräte der jeweiligen Fakultät nominiert (je nach Promotionsordnung der Fakultät) i.d.R. ein beratendes studentisches Mitglied, über welches dann im Fakultätsrat Fakultätsräte abgestimmt wird.

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