Jedem Studiengang ist ein eigener Prüfungsausschuss zugeordnet. Die stimmberechtigten Mitglieder dieses Gremiums sind Professor*innen, Dozierenden und ggf. Mitarbeitenden der zum Studiengang gehörenden Professuren und Dozenturen sowie Studierenden des Studiengangs und entscheidet über diverse Prüfungs- und organisatorische Angelegenheiten. Prüfungsausschüsse tagen i.d.R monatlich, oft jedoch seltener, da nicht jeden Monat Angelegenheiten zu klären sind (je nach Größe des Studiengangs).
Der Fachschaftsrat Fachschaftsräte der jeweiligen Fakultät nominiert ein stimmberechtigtes Mitglied, über welches dann im Fakultätsrat Fakultätsräte abgestimmt wird.