Nach § 3 Satzungsrecht und § 33 Grundordnung Grundordnung der Universität gibt die Universität ein (digitales) Verkündungsblatt heraus, in dem außer den Satzungen der Universität die Beschlüsse über die Bildung, Veränderung, Aufhebung und Zuordnung von Universitätseinrichtungen bekannt gemacht werden [@mdu].