Die Vergabekommission hat die Aufgabe, das Vorliegen der Voraussetzungen für die Bewilligung eines Stipendiums im Geltungsbereich dieser Satzung festzustellen, legt die Förderhöhe sowie Förderdauer fest und trifft die Entscheidung über die Gewährung eventueller Sonderzuwendungen. Die Vergabekommission erfüllt zugleich die Aufgaben der Vergabekommission gemäß Thüringer Graduiertenförderungsverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung. Der Beschluss über die Stipendienvergabe für Formate der Bauhaus-Universität Weimar erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist. Die Geschäftsordnung der Kommission ist u.a. in MdU 10/2021 Mitteilungen der Universität (MdU) geregelt [@vergabekommission-stipendien].
Der StuKo Studierendenkonvent (StuKo) entsendet ein stimmberechtigtes studentisches Mitglied und ggf. eine Stellvertretung dessen.