Nach § 80 Absatz 2 und § 23 des ThürHG Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) sind in der Wahlordnung “nähere Bestimmungen zur Wahl und zum Wahlverfahren zu regeln und die Zuständigkeiten für die Entscheidung über Wahlanfechtungen zu regeln”.
In der Wahlordnung der Studierendenschaft wird u.a. geregelt:
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Die wählbaren Organe der Studierendenschaft,
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Grundsätze der Wahl,
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Wahlrecht und Wahlberechtigte,
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Wahlorgan und Wählerverzeichnis,
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Wahlvorschläge,
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Wahltermine und Wahllokale,
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Wahlverfahren,
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Auszählung der Stimmen,
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Feststellung des Wahlergebnisses,
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Wahlprüfung,
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Konstituierende Sitzung der Fachschaftsräte.
Die Wahlordnung muss durch den StuKo beschlossen werden und wird anschließend durch den Präsidenten oder die Präsidentin Präsidium genehmigt und als MdU Mitteilungen der Universität (MdU) veröffentlicht.