Nach § 82 ThürHGG Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) darf das TMWWDG Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft Grundsätze für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaft festlegen. Diese Grundsätze sind in der Thüringer Verordnung über die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaften an den Hochschulen des Landes geregelt [@thueringer-studierendenschaftsfinanzverordnung]. Weitere Namen für diese Verordnung sind die Thüringer Studierendenschaftsfinanzverordnung oder die Abkürzung ThürStudFVO.
Die Finanzordnung des StuKos Finanzordnung des StuKo orientiert sich an der ThürStudFVO. In der ThürStudFVO sind die notwendigen Grundlagen bestimmt, die in der Finanzordnung vorkommen müssen. Als Anhang zur ThürStudFVO sind zusätzlich Musterdokumente für Haushaltsplan, Bestandsverzeichnis und Jahresabschluss zu finden.