Der Projektförderausschuss \sa{\ref{stuko:projektförderausschuss}}{=latex} verteilt in Zusammenarbeit mit dem Referat Kulturförderung Kultur- und Sportförderung (KuFö) des StuKo Studierendenkonvent (StuKo) jährlich eine bestimmte Summe an Fördermitteln für studentische Projekte außerhalb der regulären Lehre. Studierende der Bauhaus-Universität können Förderungsanträge für kulturelle oder sportliche Projekte einreichen.

Laut Kulturförderrichtlinien Kulturförderrichtlinien des StuKo sind folgende Förderformate möglich:

Kulturförderung:

  • Einzelveranstaltungen: bis 250 Euro

  • Veranstaltungsreihen*: bis 500 Euro

    *mehrere Veranstaltungen innerhalb eines Jahres

Sportförderung

  • Einzel-Antrag eines Teams: bis 200 Euro

  • von Einzelpersonen an Wettkämpfen: bis 50 Euro

  • Sportförderung gilt auch für Anhängermieten bei Transport von z.B. Ruderbooten.

Passive Förderung

  • Passive Förderung umfasst die Nutzung der Infrastruktur der M18 sowie ideelle Förderung in Form von Unterstützung für die Bewerbung der Aktion. Es ist in jedem Fall nötig vorher eigenständig Rücksprache mit den jeweilig verantwortlichen Personen (Referenten, Initiativen, Fachschaftsräte) zu halten.

Veranstaltungen, wie Lesungen, Filmabende, Ausstellungen oder Vortragsreihen, können durch das Referat selbst durchgeführt werden [@kulturfoerderrichtlinien].

Um eine Förderung zu beantragen, muss ein Antragsformular (Kultur- und Sportförderantrag) ausgefüllt werden und mindestens einen Monat vor Beginn des Projekts im Büro des StuKo StuKo-Büro bzw. dem Briefkasten der M18 M18 - Das Haus der Studierenden eingehen. Die Antragsformulare können über die Website der M18 M18 Website oder per Anfrage beim Referat Finanzen Finanzen akquiriert werden. Eine Kulturförderung wird nur genehmigt, wenn sich der Antrag an den Kulturförderrichtlinien der Studierendenschaft Kulturförderrichtlinien orientiert.

Die vom StuKo bewilligten Gelder werden erst auf Vorlage entsprechender Rechnungen und Zahlungsnachweise an die Antragsteller*innen ausgezahlt. Hierzu muss der Antrag zur Erstattung von Auslagen Kostenrückerstattungsantrag beim StuKo eingereicht werden.