ThürStudFVO
Die ThürStudFVO Thüringer Studierendenschaftsfinanzverordnung (ThürStudFVO) gibt Rahmenbedingungen vor, wie die Studierendenschaften im Freistaat Thüringen ihre Haushaltsführung zu gestalten haben.
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Transclude of Finanzordnung-des-StuKo
Inventar
Nach § 4 der Finanzordnung des StuKo Finanzordnung des StuKo müssen Gegenstände im Besitz der Studierendenschaft im Wert von mehr als 100 Euro in das StuKo Inventar aufgenommen werden. Zugänge und Abgänge während des Haushaltsjahres sind zu protokollieren und das Inventar soll regelmäßig aktualisiert und geprüft werden.
Dies betrifft Gegenstände im Besitz des StuKo, seinen Initiativen, Referaten und den Fachschaftsräten.
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Haushaltsjahr
Das Haushaltsjahr der Studierendenschaft läuft vom 01. März bis 28. Februar des Folgejahres. Die Innenrevision Haushaltsprüfung durch Innenrevision muss genügend Zeit haben um den festgelegten Haushalt zu prüfen. Auch festgelegt in ThürHG oder ThürStudFVO.
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Rechenschaftsbericht
Am Ende des Haushaltsjahres muss der StuKo Studierendenkonvent (StuKo), seine Initiativen Initiativen, Referate Referate und Fachschaftsräte Fachschaftsräte jeweils einen Rechenschaftsbericht an das Referat Finanzen Finanzen abgeben.
Inhalt dieses Berichts ist eine Erklärung der Tätigkeiten des endenden Haushaltsjahres sowie die Ausgaben und deren Zwecke.
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Transclude of Kostenrückerstattungsantrag
Kultur- und Sportförderung
Der Projektförderausschuss
\sa{\ref{stuko:projektförderausschuss}}{=latex} verteilt in Zusammenarbeit mit dem Referat Kulturförderung Kultur- und Sportförderung (KuFö) des StuKo Studierendenkonvent (StuKo) jährlich eine bestimmte Summe an Fördermitteln für studentische Projekte außerhalb der regulären Lehre. Studierende der Bauhaus-Universität können Förderungsanträge für kulturelle oder sportliche Projekte einreichen.Laut Kulturförderrichtlinien Kulturförderrichtlinien des StuKo sind folgende Förderformate möglich:
Kulturförderung:
Einzelveranstaltungen: bis 250 Euro
Veranstaltungsreihen*: bis 500 Euro
*mehrere Veranstaltungen innerhalb eines Jahres
Sportförderung
Einzel-Antrag eines Teams: bis 200 Euro
von Einzelpersonen an Wettkämpfen: bis 50 Euro
Sportförderung gilt auch für Anhängermieten bei Transport von z.B. Ruderbooten.
Passive Förderung
- Passive Förderung umfasst die Nutzung der Infrastruktur der M18 sowie ideelle Förderung in Form von Unterstützung für die Bewerbung der Aktion. Es ist in jedem Fall nötig vorher eigenständig Rücksprache mit den jeweilig verantwortlichen Personen (Referenten, Initiativen, Fachschaftsräte) zu halten.
Veranstaltungen, wie Lesungen, Filmabende, Ausstellungen oder Vortragsreihen, können durch das Referat selbst durchgeführt werden [@kulturfoerderrichtlinien].
Um eine Förderung zu beantragen, muss ein Antragsformular (Kultur- und Sportförderantrag) ausgefüllt werden und mindestens einen Monat vor Beginn des Projekts im Büro des StuKo StuKo-Büro bzw. dem Briefkasten der M18 M18 - Das Haus der Studierenden eingehen. Die Antragsformulare können über die Website der M18 M18 Website oder per Anfrage beim Referat Finanzen Finanzen akquiriert werden. Eine Kulturförderung wird nur genehmigt, wenn sich der Antrag an den Kulturförderrichtlinien der Studierendenschaft Kulturförderrichtlinien orientiert.
Die vom StuKo bewilligten Gelder werden erst auf Vorlage entsprechender Rechnungen und Zahlungsnachweise an die Antragsteller*innen ausgezahlt. Hierzu muss der Antrag zur Erstattung von Auslagen Kostenrückerstattungsantrag beim StuKo eingereicht werden.
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Haushaltsprüfung durch Innenrevision
Die Innenrevision ist ein administratives Amt der Universität. Dort werden die internen Finanzen der Universität nach Richtigkeit und Gesetzmäßigkeit geprüft. Dies betrifft auch den Haushalt des StuKos. Das Referat Finanzen Finanzen steht in ständigem Kontakt zur Innenrevision und händigt alle notwendigen Unterlagen aus. Der Haushalt wird erst von dem/der Präsident*in Präsidium bestätigt, wenn die Innenrevision dies empfiehlt.
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Thüringer Rechnungshof
Der Rechnungshof des Freistaats Thüringen prüft in unregelmäßigen Abständen von mehreren Jahren die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaften der Universitäten und Hochschulen des Freistaats Thüringen. Daraufhin erstellt der Landesrechnungshof einen Prüfbericht um Versäumnisse der Studierendenschaften zu benennen und ggf. zu beanstanden. Ziel der Prüfung ist es festzustellen, ob und wie die Studierendenschaften die ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben wahrnehmen und ob die Beiträge der Studieren von den Studierendenschaften zweckentsprechend, ordnungsgemäß und wirtschaftlich verwendet werden.
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