Die Geschäftsführung des StuKos ist vertraglich angestellt, die
Vergütung ist an den gängigen Tariflohn angelehnt. Dies bedeutet, dass
der StuKo als Arbeitgeber agiert und der StuKo-Sprecher:innenRat auch
das Wohl der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers im Auge behalten
soll. Im Arbeitsvertrag der Geschäftsführung sind die Aufgabenfelder
geregelt. Die Geschäftsführung übernimmt viele bürokratische
Angelegenheiten, wie u.a. Buchhaltung, Terminabsprachen, Einladung zu
den StuKo-Sitzungen sowie das Erstellen der Tagesordnung dieser. Die
Geschäftsführung nimmt i.d.R. an allen StuKo-Sitzungen teil und ist
weiterhin Mitglied der Geschäftsstelle
\sa{\ref{chptr:stuko-geschäftsstelle}}{=latex} und des
Sprecher:innenRats StuKo-Sprecher_innenRat des StuKo.