Die Geschäftsführung des StuKos ist vertraglich angestellt, die Vergütung ist an den gängigen Tariflohn angelehnt. Dies bedeutet, dass der StuKo als Arbeitgeber agiert und der StuKo-Sprecher:innenRat auch das Wohl der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers im Auge behalten soll. Im Arbeitsvertrag der Geschäftsführung sind die Aufgabenfelder geregelt. Die Geschäftsführung übernimmt viele bürokratische Angelegenheiten, wie u.a. Buchhaltung, Terminabsprachen, Einladung zu den StuKo-Sitzungen sowie das Erstellen der Tagesordnung dieser. Die Geschäftsführung nimmt i.d.R. an allen StuKo-Sitzungen teil und ist weiterhin Mitglied der Geschäftsstelle \sa{\ref{chptr:stuko-geschäftsstelle}}{=latex} und des Sprecher:innenRats StuKo-Sprecher_innenRat des StuKo.