Mitglieder der Initiativen Initiativen, Referate Referate, des StuKo Studierendenkonvent (StuKo), der Fachschaftsräte Fachschaftsräte oder Empfänger*innen einer Kultur- oder Sportförderung finanzen:kulturfoerderung können Ausgaben für Zwecke der Studierendenschaft beim Referat Finanzen Finanzen rückerstatten lassen.

Dafür muss das Formular zur Erstattung von Auslagen (Kostenrückerstattungsantrag) [@kostenrueckerstattungsantrag] vollständig ausgefüllt und per E-Mail oder Briefkasten in der M18 eingereicht werden. Die antragstellende Person muss beim StuKo antragsberechtigt sein, beispielsweise als eines der fünf zentralen Initiativmitglieder. Es ist anzugeben, aus welchem Topf die Auslagen erstattet werden sollen. Zu dem Formular müssen entsprechende Originalbelege angehängt werden. Bei Online-Bestellungen muss dies eine Rechnung und keine Buchungsbestätigung sein, bei Offline-Käufen muss der Originalbeleg und kein Scan eingereicht werden.

Das Referat Finanzen prüft die rechnerische Richtigkeit der Ausgaben, z.B., ob die Ausgaben das allokierte Budget im Haushaltsplan übersteigen würden und ob bei mehreren Ausgaben die zu erstattende Summe korrekt berechnet wurde. Der Haushaltsprüfungsausschuss des StuKo prüft die sachliche Richtigkeit der Anträge und genehmigt diese stuko-vorstand:kostenrueckerstattungsantrag.

Ansprechpartner ist in diesem Fall das Referat Finanzen Finanzen.