Kosten im Zusammenhang mit der Arbeit in den Initiativen müssen von einem Mitglied ausgelegt werden und können dann mithilfe eines Kostenrückerstattungsantrags Kostenrückerstattungsantrag durch den StuKo Studierendenkonvent (StuKo) erstattet werden.
Kosten im Zusammenhang mit der Arbeit in den Initiativen müssen von einem Mitglied ausgelegt werden und können dann mithilfe eines Kostenrückerstattungsantrags Kostenrückerstattungsantrag durch den StuKo Studierendenkonvent (StuKo) erstattet werden.