Der Rechnungshof des Freistaats Thüringen prüft in unregelmäßigen Abständen von mehreren Jahren die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaften der Universitäten und Hochschulen des Freistaats Thüringen. Daraufhin erstellt der Landesrechnungshof einen Prüfbericht um Versäumnisse der Studierendenschaften zu benennen und ggf. zu beanstanden. Ziel der Prüfung ist es festzustellen, ob und wie die Studierendenschaften die ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben wahrnehmen und ob die Beiträge der Studieren von den Studierendenschaften zweckentsprechend, ordnungsgemäß und wirtschaftlich verwendet werden.