Nach § 4 der Finanzordnung des StuKo Finanzordnung des StuKo müssen Gegenstände im Besitz der Studierendenschaft im Wert von mehr als 100 Euro in das StuKo Inventar aufgenommen werden. Zugänge und Abgänge während des Haushaltsjahres sind zu protokollieren und das Inventar soll regelmäßig aktualisiert und geprüft werden.
Dies betrifft Gegenstände im Besitz des StuKo, seinen Initiativen, Referaten und den Fachschaftsräten.