Der Gleichstellungsbeirat ist ein beratendes, fachlich ausgerichtetes, überparteiliches Gremium. Ziel seiner Arbeit ist es, die Gleichstellungsbeauftragte zu unterstützen und zur Verwirklichung von Gleichberechtigung und Chancengleichheit, die sich aus § 6 Absatz 4 und 8 ThürHG Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) ergeben, auf die verfassungsrechtlich garantierte Chancengleichheit von Frauen und Männern an der Bauhaus-Universität Weimar hinzuwirken. Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten nehmen außerdem an den Verfahren zur Besetzung von haushalts- und drittmittelfinanzierten Stellen teil. So sollen neue Ansätze für eine moderne Gleichstellungspolitik diskutiert und gefunden sowie die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten unterstützt werden. Der Gleichstellungsbeirat befasst sich deshalb mit aktuellen Themen wie auch mit mittel- und längerfristigen Perspektiven und Vorhaben der Gleichstellungsspolitik. Der Gleichstellungsbeirat setzt sich aus der Gleichstellungsbeauftragten (Vorsitz) sowie jeweils einer dezentralen Gleichstellungsbeauftragten aus den Fakultäten und dem Gewährleistungsbereich sowie zwei Studentinnen zusammen [@beirat-fuer-gleichstellungsfragen].
Die zwei studentischen Mitglieder werden jährlich während der Gremienwahl Universitäre Gremienwahlen gewählt. Es können sich nur weibliche Studierende zur Wahl aufstellen lassen.