Die Sitzungen finden i.d.R. zweiwöchentlich statt. In dringenden Fällen sollen jedoch auch außerplanmäßige Sitzungen einberufen werden. Sie finden i.d.R. im Sitzungssaal Sitzungssaal der M18 oder online statt. Die Sitzungen des StuKo sind grundsätzlich der studentischen Öffentlichkeit zugänglich, auf Beschluss können jedoch auch nichtöffentliche Abschnitte in den Sitzungen stattfinden. Nach § 7 der Geschäftsordnung muss der StuKo mindestens zwei Tage vor einer Sitzung dazu einladen. Die Einladung zu den StuKo Sitzungen findet per Mail statt. Dafür können sich Studierende bspw. in den Mailverteiler des StuKo eintragen lassen: all@m18.uni-weimar.de Mail-Verteiler.
Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung des StuKo Geschäftsordnung des StuKo ist die grundlegende Ordnung, auf der die Arbeit des StuKo basiert. Dort ist ebenfalls der Ablauf der Sitzungen geregelt.
Protokolle
Protokolle Jede Sitzung des StuKo muss hinreichend protokolliert werden. Die Protokolle müssen in Englisch übersetzt werden, nach Fertigstellung vom StuKo bestätigt werden und nach Bestätigung hochschulöffentlich zugänglich gemacht werden (i.d.R. erfolgt dies über den Moodle Kurs des StuKo M18 Moodle Kurs).
Beschlussfähigkeit
Beschlussfähigkeit Nach § 9 der Geschäftsordnung Geschäftsordnung des StuKo ist der StuKo in einer Sitzung beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind, wenn darunter mindestens eine Delegierte oder ein Delegierter jedes Fachschaftsrats Fachschaftsräte und mindestens ein Mitglied des StuKo-Vorstands chptr:stuko-vorstand ist sowie die Sitzung ordnungsgemäß einberufen worden ist.
Abstimmungen
Nach § 11 der Geschäftsordnung Geschäftsordnung des StuKo hat jedes stimmberechtigte Mitglied des StuKo eine Stimme, die durch Handzeichen abgegeben wird. Alternativ können Umlaufbeschlüsse entweder analog oder digital durchgeführt werden. In digitalen Umlaufbeschlüssen ist zum Abstimmen die Benutzung der universitären E-Mail-Adresse notwendig. Ein Beschluss ist angenommen, wenn die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder mit Ja stimmt. Neben Abstimmungen können auch nicht-bindende Meinungsbilder während den Sitzungen eruiert werden.