Nach § 82 ThürHG Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) vertritt die aus den Studierendenschaften aller Hochschulen und Universitäten des Freistaats Thüringen gebildete Konferenz Thüringer Studierendenschaften (KTS) “die Belange der Studierenden gegenüber dem Ministerium Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu Regelungen, die die Studierenden betreffen. Näheres zu ihren Aufgaben, ihrer Zusammensetzung sowie ihrer Vertretung nach außen kann sie durch ein Regelwerk festlegen, welches der Zustimmung einer Mehrheit von zwei Dritteln der zentralen Organe der Studierendenschaften bedarf” [@thueringer-hochschulgesetz].
Zusätzliche Aufgaben, festgelegt im Regelwerk der KTS, orientieren sich stark an § 80 ThürHG Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) (Aufgaben der Studierendenschaft). In diesem Sinne nimmt die KTS Stellung zu hochschulpolitischen Themen in Thüringen und Deutschland, wählt die studentischen Mitglieder in den Verwaltungsrat des Studierendenwerkes Studierendenwerk Thüringen, beteiligt sich intensiv an den Verhandlungen zum Semesterticket, vernetzt sich und die Studierendenschaften in Thüringen mit den anderen Studierendenvertretungen in Deutschland [@kts].
Jede Studierendenschaft der Thüringer Hochschulen oder Universitäten entsendet bis zu zwei Delegierte sowie beliebig viele Stellvertreter*innen in die Delegiertenversammlung der KTS. In der Studierendenschaft der Bauhaus-Universität Weimar ist es üblich, dass mindestens ein Sitz in der KTS von einer Person aus dem Referat Hochschulpolitik ref:hochschulpolitik besetzt ist.
Studierendenrat der Hochschule für Musik Franz Liszt {#extern:stura-hfm}
[Studierendenrat der HfM](#Studierendenrat der HfM)
\index{StuRa|see {Studierendenrat der HfM}}{=latex} Der
Studierendenrat (StuRa) der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar
(HfM) besteht aus sieben Mitgliedern, die am Ende des Sommersemesters
für ein Jahr von den Studierenden der HfM gewählt werden. Der StuRa der
HfM teilt sich z.B. die M18 M18 - Das Haus der Studierenden und die Internetpräsenz
M18 Website mit dem StuKo und hat eine eigene Website
auf https://m18.uni-weimar.de/stura. Um den StuRa zu kontaktieren,
gibt es die E-Mail-Adresse
stura@hfm-weimar.de{.uri}.
Studierendenwerk Thüringen
Das Studierendenwerk Thüringen ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und an acht Hochschulstandorten für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Förderung von ca. 50.000 Studierenden in Thüringen zuständig [@studierendenwerk]. Das Studierendenwerk ist verantwortlich für diverse Serviceleistungen rund um das Studierendenleben. Diese umfassen u.a.:
Versorgung in Mensen und Cafeterien,
Zimmer in studentischen Wohnanlagen,
Studienfinanzierung,
allgemeine, psychosoziale und Rechtsberatung,
Kinderbetreuung,
kulturelle Förderung.
Im elf- oder zwölfköpfigen Verwaltungsrat des Studierendenwerks sitzen fünf oder sechs von der KTS extern:kts gewählte Studierende, s.d. immer eine studentische Mehrheit besteht [@studierendenwerk-verwaltungsrat].
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Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft (TMWWDG) ist in Thüringen zuständig für die Universitäten und Hochschulen [@tmwwdg].
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