Ausschuss für Studium und Lehre

Der Ausschuss für Studium und Lehre (ASL) bereitet die Entscheidungen des Senats vor, vorrangig zu Fragen der Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen, zur Habilitationsordnung sowie zu Allgemeinen Bestimmungen für Studien-, Prüfungs- und Promotionsordnungen. Der Ausschuss beschäftigt sich ebenfalls mit übergreifenden Fragen zur Forschung und künstlerischen Entwicklung sowie zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses [@ausschuss-studium-und-lehre].

Pro Fakultät entsenden die Fachschaftsräte Fachschaftsräte je ein studentisches Mitglied.

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Ausschuss für Planung und Haushalt

Der Ausschuss für Planung und Haushalt ist ein Ausschuss des Senats. Hier werden die Finanzen der Universität diskutiert, insbesondere auch die Mittelverteilung zwischen den einzelnen Institutionen der Universität. Es erfolgen wichtige Weichenstellungen zur Verteilung von Finanzmitteln innerhalb der gesamten Institutionen. Unter anderem wird auch oft über Strategien beraten um Geld effizienter und geschickter zu verteilen, zur Weiterentwicklung aller Bereiche. Es gilt auch, studentische Belange bei für uns ungünstiger Mittelverteilung zu vertreten. Das Gremium tagt einmal im Monat [@ausschuss-planung-und-haushalt].

Der StuKo Studierendenkonvent (StuKo) entsendet zwei studentische Mitglieder.

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Ausschuss für Forschung und Projekte

Der Ausschuss für Forschung und Projekte bereitet für den Senat Entscheidungen im Bereich Forschung und zu Fragen der künstlerischen Entwicklung vor. Des Weiteren beschäftigt er sich mit der Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses sowie grundsätzliche und über einen Fachbereich hinausgehende Forschungsschwerpunkte. Des Weiteren ist er für fakultätsübergreifende Arbeitsgruppen und Sonderforschungsbereiche zuständig [@ausschuss-forschung-und-projekte].

Der StuKo Studierendenkonvent (StuKo) entsendet zwei studentische Mitglieder.

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Vergabekommission für Stipendien

Die Vergabekommission hat die Aufgabe, das Vorliegen der Voraussetzungen für die Bewilligung eines Stipendiums im Geltungsbereich dieser Satzung festzustellen, legt die Förderhöhe sowie Förderdauer fest und trifft die Entscheidung über die Gewährung eventueller Sonderzuwendungen. Die Vergabekommission erfüllt zugleich die Aufgaben der Vergabekommission gemäß Thüringer Graduiertenförderungsverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung. Der Beschluss über die Stipendienvergabe für Formate der Bauhaus-Universität Weimar erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist. Die Geschäftsordnung der Kommission ist u.a. in MdU 10/2021 Mitteilungen der Universität (MdU) geregelt [@vergabekommission-stipendien].

Der StuKo Studierendenkonvent (StuKo) entsendet ein stimmberechtigtes studentisches Mitglied und ggf. eine Stellvertretung dessen.

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Tenure Kommission

Die Tenure Kommission wurde 2019 eingesetzt. Sie berät das Präsidium bei der Ausschreibung, Besetzung, Personalentwicklung und Evaluation von Tenure-Track Professuren und formuliert Empfehlungen zur nachhaltigen und qualitätsgesicherten Implementierung des Karrierewegs Tenure-Track und entwickelt dieses Konzept weiter.

Die Kommission hat zudem das Recht, einen Vertreter/eine Vertreterin zu entsenden, der/die an Tenure-Track Verfahren mit beratender Stimme teilnimmt. Sie ist hierzu verpflichtet, wenn das Präsidium oder der Senat sie durch einen entsprechenden Beschluss zur Entsendung eines Vertreters/einer Vertreterin auffordert.

Der StuKo Studierendenkonvent (StuKo) entsendet ein stimmberechtigtes studentisches Mitglied und ggf. eine Stellvertretung dessen. Die übrigen Mitglieder der Kommission werden im Senat benannt und bestätigt.

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Berufungskommissionen

Nach § 85 ThürHG Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) gibt es diverse Voraussetzungen, die Anwärter*innen für eine ausgeschriebene Professur erfüllen müssen sowie Voraussetzungen für das Prozedere der Berufung.

Damit die zuständige Fakultät dem Präsidenten oder der Präsidentin Präsidium einen Vorschlag für die ausgeschriebene Stelle machen kann, werden in einer Berufungskommission die Kandidierenden bewertet. Zuerst findet eine Auswahl der besten Bewerber*innen statt, welche eingeladen werden, um in einem kurzen Vortrag über ihre Qualifikationen und einem Forschungsthema ihrer Wahl zu referieren. Die Mitglieder der Berufungskommission können anschließend Fragen stellen und bewerten den Vortrag auch hinsichtlich der pädagogischen Qualifikation. Zuletzt stimmen die Mitglieder der Berufungskommission über eine Reihenfolge der Kandidierenden ab. Diese Reihenfolge wird dem Präsidenten oder der Präsidentin vorgeschlagen. Sollte ein Bewerber oder eine Bewerberin den Ruf ablehnen, wird die nächste Person in der Reihenfolge berufen.

In der Berufungskommission sind i.d.R. Professor*innen, Mitarbeiter der Fakultät, Studierende, ggf. Gleichstellungs- Beirat für Gleichstellungsfragen und Diversitätsbeauftragte Beirat für Diversität sowie weitere optionale beratende Mitglieder vertreten. Nach § 85 Absatz 3 ThürHG Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) sind insbesondere die Vertreter der Studierenden (der Berufungskommission) anzuhören, welche zur Feststellung der pädagogischen Eignung ein Gutachten bzw. eine Äußerung zu den Kandidierenden ablegen sollen.

Der Fachschaftsrat Fachschaftsräte der jeweiligen Fakultät entsendet i.d.R. ein stimmberechtigtes studentisches Mitglied und eine Stellvertretung dessen.

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Prüfungsausschüsse

Jedem Studiengang ist ein eigener Prüfungsausschuss zugeordnet. Die stimmberechtigten Mitglieder dieses Gremiums sind Professor*innen, Dozierenden und ggf. Mitarbeitenden der zum Studiengang gehörenden Professuren und Dozenturen sowie Studierenden des Studiengangs und entscheidet über diverse Prüfungs- und organisatorische Angelegenheiten. Prüfungsausschüsse tagen i.d.R monatlich, oft jedoch seltener, da nicht jeden Monat Angelegenheiten zu klären sind (je nach Größe des Studiengangs).

Der Fachschaftsrat Fachschaftsräte der jeweiligen Fakultät nominiert ein stimmberechtigtes Mitglied, über welches dann im Fakultätsrat Fakultätsräte abgestimmt wird.

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Studienkommissionen

Nach § 41 ThürHG Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) existiert in jeder Fakultät zur Organisation und Betreuung von Studium und Lehre eine Studienkommission. Jeder Studiengang ist einer Studienkommission zugeordnet.

Die Studienkommissionen unterstützen und beraten den Dekan oder die Dekanin bei der Erfüllung seiner oder ihrer Aufgaben und haben wesentliche Rechte und Pflichten, welche im Gesetzestext definiert sind [@thueringer-hochschulgesetz § 41].

Einer Studienkommission gehören nach § 41 Absatz 3 ThürHG Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) Mitglieder der Gruppe der Studierenden, Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrer und ggf. Mitglieder der Gruppe der akademischen Mitarbeiter an, wobei jede Gruppe über die gleiche Anzahl von Sitzen und Stimmen verfügt,

Der Fachschaftsrat Fachschaftsräte der jeweiligen Fakultät nominiert zwei stimmberechtigte studentische Mitglieder, über welche dann im Fakultätsrat Fakultätsräte abgestimmt wird.

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Graduierungskommissionen

Jede Fakultät stellt eine Graduierungskommission, welche über bestimmte Promotions- und Habilitationsangelegenheiten entscheidet. Aufgaben und Zusammensetzung der Graduierungskommission sind in den jeweiligen Promotionsordnungen der Fakultäten geregelt [@Promotionsinformationen].

Aufgaben können z.B. umfassen:

  1. Beschlussfassung über die folgenden Sachverhalte:

    • Erfüllung der Voraussetzungen zur Zulassung als Doktorand*in nach der Promotionsordnung,

    • Eröffnung des Promotionsverfahrens,

    • Festlegung des zu verleihenden Doktorgrades,

    • Bestellung der Gutachter*innen,

    • Annahme der Dissertation auf Grundlage der Gutachten und gegebenenfalls der Stellungnahmen und Beurteilungen,

    • Benennung der Prüfungskommission,

    • Abschluss des Promotionsverfahrens (Festsetzung des Gesamtprädikats, Verleihung des akademischen Grades);

  2. Überwachung des ordnungsgemäßen Ablaufes des Promotionsverfahrens, Schlichtung bei auftretenden Unzulänglichkeiten.

Der Fachschaftsrat Fachschaftsräte der jeweiligen Fakultät nominiert (je nach Promotionsordnung der Fakultät) i.d.R. ein beratendes studentisches Mitglied, über welches dann im Fakultätsrat Fakultätsräte abgestimmt wird.

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Beiräte

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Beirat für Diversität

Die Diversitätsbeauftragte der Universität wird in ihrer Arbeit vom Beirat für Diversität unterstützt. Dem Beirat gehören die Gleichstellungsbeauftragte, die*der Inklusionsbeauftragte, die*der Beauftragte für chronisch kranke und behinderte Studierende, ein Mitglied der Schwerbehindertenvertretung und des Personalrats, Mitglieder der Studierenden- und Promovierendenschaft, die Leitungen des Dezernats Studium und Lehre und des Dezernats internationale Beziehungen und Vertreter*innen der vier Fakultäten an [@beirat-fuer-diversitaet].

Der StuKo Studierendenkonvent (StuKo) entsendet zwei studentische Mitglieder.

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Beirat für Gleichstellungsfragen

Der Gleichstellungsbeirat ist ein beratendes, fachlich ausgerichtetes, überparteiliches Gremium. Ziel seiner Arbeit ist es, die Gleichstellungsbeauftragte zu unterstützen und zur Verwirklichung von Gleichberechtigung und Chancengleichheit, die sich aus § 6 Absatz 4 und 8 ThürHG Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) ergeben, auf die verfassungsrechtlich garantierte Chancengleichheit von Frauen und Männern an der Bauhaus-Universität Weimar hinzuwirken. Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten nehmen außerdem an den Verfahren zur Besetzung von haushalts- und drittmittelfinanzierten Stellen teil. So sollen neue Ansätze für eine moderne Gleichstellungspolitik diskutiert und gefunden sowie die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten unterstützt werden. Der Gleichstellungsbeirat befasst sich deshalb mit aktuellen Themen wie auch mit mittel- und längerfristigen Perspektiven und Vorhaben der Gleichstellungsspolitik. Der Gleichstellungsbeirat setzt sich aus der Gleichstellungsbeauftragten (Vorsitz) sowie jeweils einer dezentralen Gleichstellungsbeauftragten aus den Fakultäten und dem Gewährleistungsbereich sowie zwei Studentinnen zusammen [@beirat-fuer-gleichstellungsfragen].

Die zwei studentischen Mitglieder werden jährlich während der Gremienwahl Universitäre Gremienwahlen gewählt. Es können sich nur weibliche Studierende zur Wahl aufstellen lassen.

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Fachbeirat Universitätsbibliothek

Der Fachbeirat Universitätsbibliothek unterstützt als beratendes Gremium die Leitung der Universitätsbibliothek. Im Beirat wird über aktuelle Entwicklungen und über deren Auswirkungen auf die Universitätsbibliothek gesprochen. Die Bibliothek ist sehr an Rückmeldung von den verschiedenen Statusgruppen interessiert. Der Beirat trifft sich etwa 1 bis 2 Mal im Semester [@fachbeirat-universitaetsbibliothek].

Der StuKo Studierendenkonvent (StuKo) entsendet zwei studentische Mitglieder. Es ist sinnvoll, Studierende aus Fakultäten und Studiengängen zu entsenden, welche die Universitätsbibliothek regelmäßig nutzen.

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IT Beirat

Der IT-Beirat berät das Präsidium und die Universitätsgremien in IT-Angelegenheiten und koordiniert die Arbeit aller Organisationseinheiten in IT-Angelegenheiten. Er nimmt regelmäßig den Bericht des Direktors / der Direktorin des Servicezentrums für Computersysteme und -kommunikation (SCC) zur Lage der IT an der Bauhaus-Universität Weimar entgegen und nimmt dazu Stellung. Der IT-Beirat macht Vorschläge zur Entwicklung der IT an der Universität, zur Organisation der Informations- und Kommunikationsversorgung der Universität und zur Entwicklung einer IT-Strategie. Weitere Befugnisse können dem IT-Beirat bei Bedarf durch Senat und Präsidium erteilt werden [@beirat-it].

Der StuKo Studierendenkonvent (StuKo) entsendet ein studentisches Mitglied.

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Bau- und Gestaltungsbeirat

Der Bau- und Gestaltungsbeirat berät den/die Kanzler*in in den Bau- und Umgestaltungsvorhaben der Universität.

Der StuKo Studierendenkonvent (StuKo) entsendet ein studentisches Mitglied.

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Hochschul- und Studierendenbeirat

Der Hochschul- und Studierendenbeirat ist ein außeruniversitäres Organ des Stadtrats der Stadt Weimar. Er versteht sich als Interessenvertretung von Studierenden und Hochschulen gegenüber der Stadt Weimar und soll als beratendes Gremium mit seinen Voten und Empfehlungen an Entscheidungsfindungen im Stadtrat und in dessen Ausschüssen mitwirken. Der Beirat bietet weiterhin eine Schnittstelle zwischen den Studierenden, der Stadt und Institutionen, wie bspw. der Stadtwirtschaft oder dem Studierendenwerk Thüringen.

Der StuKo Studierendenkonvent (StuKo) nominiert pro Fakultät ein studentisches Mitglied und eine Stellvertretung. Alle studentischen Mitglieder müssen vom Stadtrat bestätigt werden.

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